Bei vorhandener Pflegebedürftigkeit steht Ihnen die Einstufung in einen Pflegegrad (Stufen I bis V) zu.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Einstufung in einen Pflegegrad.
Bei vorhandenem Pflegegrad können die Kosten für unsere Leistungen größtenteils mit der Pflegekasse abgerechnet werden.