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ENTLASTUNG ANGEHÖRIGER:

Wir sind für Sie da, wenn Ihre Angehörigen nicht (mehr) können. Dabei bestimmen natürlich Sie die Art und den Umfang der gewünschten Leistungen, die wir überbrückend übernehmen sollen. Ganz gleich, ob aufgrund Krankheit, Überlastung oder Urlaub – bei uns sind Sie in guten Händen.

Ein Anrecht auf Verhinderungspflege haben Personen mit Pflegegrad 2, die zuvor mindestens 6 Monate lang in häuslicher Umgebung von einer bei der Pflegekasse eingetragenen Pflegeperson versorgt wurden.

Betreuen Sie einen Angehörigen ohne Pflegegrad zuhause und möchten Sie ihn während Ihrer Abwesenheit trotzdem in guten Händen wissen? Wir beraten Sie gern über unsere Leistungen und stellen das passende Angebot zusammen.
 

LEISTUNGSANGEBOTE:

 

  • von wenigen Einsätzen pro Woche bis hin zu Wochenendbetreuung möglich
  • Grundpflege
  • Hilfe beim Ankleiden
  • Haushaltsführung
  • Essenszubereitung
  • Einkaufsservice
  • Begleitservice
  • Hilfe bei der Medikamenteneinnahme